Der Beschuldigte und seine Mittäter hätten in der Absicht gehandelt, einerseits ungestört die Wohnung der Opfer auf Vermögenswerte zu durchsuchen, andererseits die Opfer zur Herausgabe von Vermögenswerten zu bewegen, um sich selbst und Dritte daran unrechtmässig zu bereichern. Der Beschuldigte habe die Opfer gemeinsam mit seinen Mittätern arglistig getäuscht, indem er diesen mittels Vorweisens und Tragens von Polizeiutensilien sowie das bestimmte Auftreten vorgespiegelt habe, Polizist zu sein. Auf diese Weise irregeführt, habe der -6-