2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, zwischen dem 20. Oktober 2020 und dem 24. November 2020, zusammen mit D._____ (Anklageziffer 1.1 bis 1.5) und in einem Fall mit einem weiteren unbekannten Mittäter (Anklageziffer 1.2), in Polizeikleidung bei der Familie E._____ (Anklageziffer 1.1), F._____ (Anklageziffer 1.2), G._____ (Anklageziffer 1.3), C._____ (Anklageziffer 1.4) und H._____ (Anklageziffer 1.5) vorgesprochen zu haben und sich – unter Vorhalt von einem angeblichen «Polizeiausweis» und «Hausdurchsuchungsbefehl» – als Polizist ausgegeben zu haben. Ziel des Beschuldigten und seiner Mittäter sei es gewesen, durch ihren Auftritt bei den Opfern den Eindruck zu