6.2. Den Straf- und Zivilklägern werden für die Strafklage keine Parteientschädigungen zugesprochen. 7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 1'350.00 Gerichtsgebühr (50%) Fr. 2'000.00 Kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 25'028.60 Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 3'067.75 andere Auslagen Fr. 66.00 Total Fr. 31'512.35