Des Weiteren handelt es sich bei ihren Aussagen zu einem nicht unwesentlichen Teil um blosse Aussagen vom Hörensagen, denen bereits daher keine erhebliche Bedeutung zukommen kann. Die Aussage, dass B. nicht gesagt habe, dass er sie vergewaltigt habe, ist – wie sich aus dem später aus dem in diesem Gespräch abgespielten Gespräch zwischen B. und deren Bruder entnehmen lässt – eine verkürzte und damit falsche Wiedergabe, was sie denn auch kurz vor dieser Wiedergabe gleich selber bestätigt, nämlich damit, dass B. nicht «direkt» gesagt habe, dass er sie vergewaltigt habe (siehe hierzu im Übrigen vorstehende Ziffer).