Zu Fehlern, die B. gemacht habe, hat sie sich bereits geäussert, beispielsweise anlässlich eines Streits mit dem Gesuchsteller nach einem Besuch, wo sie sich beklagt habe, dass er nichts gemacht habe, und er erwarte, dass sie die Gäste bediene. Kurz darauf werfen sich beide gegenseitig vor, sich zu prostituieren bzw. fremd zu gehen. Zwischendurch fügt B. in diese gegenseitigen Vorwürfe hinzu, dass sie so viele Fehler gemacht habe, er aber hundertmal mehr Fehler gemacht habe (Beilage 7 zur Berufungsbegründung des Gesuchstellers vom 2. November 2020 S. 3 f., S. 9).