Gleiches gilt für die Aussage von B., dass es zu 100 % nicht möglich gewesen wäre, wenn sie nicht zum Arzt gegangen wäre und keine Belege von ihm gehabt hätte, was auch ihre Anwältin bestätigt habe. Oder für diejenige Aussage, dass, wenn man Belege vom Arzt erhalte, egal ob man lüge, «sie» alles akzeptieren würden bzw. solche Belege für «sie» alles bedeuten würden, und dass es dann gar nicht wichtig sei, dass man es selber erklären solle. Gleiches gilt für ihre Antwort auf die Frage der Schwester des Gesuchstellers, ob der Gesuchsteller, dessen Charakter [nach Ansicht der Schwester des Gesuchstellers] nicht zu einer Vergewaltigung passe, ein solcher Mensch sei.