Die Ausführung von B. aus einem Gespräch angeblich vom 1. Mai 2019 (Beilage 7), wonach sie auf die Frage des Gesuchstellers, weshalb sie die Kinder nicht mitgebracht habe, geantwortet habe, dass sie kein Ticket gekauft habe, stimmt mit früheren Aussagen überein. So hat sie vor Obergericht ausgesagt, dass der Gesuchsteller die Tickets von ihr sowie den Kindern abgenommen habe, dass sie kein Geld gehabt habe und durch den Verkauf des mitgenommenen Goldes [immerhin] für sich ein Ticket habe kaufen können (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 22). -6-