Beweisergebnis etwas zu ändern (vgl. Urteil des Obergerichts E. 2.4.5.6). -5- Dass der Gesuchsteller und B. zumindest eine Zeitlang in getrennten Zimmern geschlafen hätten (Beilage 3), war ebenfalls Thema des Verfahrens (vgl. samt Verweis auf entsprechende Aussagen von B.: Urteil des Bezirksgerichts E. 3.1.3.3 S. 59) und B. hat vor Obergericht ähnliche Aussagen gemacht (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9; zum Schlafen «getrennt» von ihr vgl. Ziff. 2.4.3), was auch Eingang in die Beweiswürdigung durch das Obergericht gefunden hat (Urteil des Obergerichts E. 2.4.5.2 S. 8 f.).