2.3. Zunächst ist festzustellen, dass die Übersetzung durch den Bruder des Gesuchstellers offenbar teilweise, in der Regel in Klammern gesetzte, eigene Ergänzungen oder Interpretationen enthält, die dann auch teilweise im Gesuch übernommen wurden. Als Beispiel sei die Aussage erwähnt, wonach sie «sehr wütend wütend/ böse (nachtragend, rachesüchtig)» geworden sei. Solche aggravierende, persönliche Ergänzungen sind nicht zu berücksichtigen.