3. Das Bundesgericht wies eine vom Gesuchsteller dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_1130/2021 vom 25. Oktober 2021 ab, soweit es darauf eingetreten ist. 4. Mit Revisionsgesuch vom 20. Oktober 2022 beantragte der Gesuchsteller, das Urteil des Obergerichts vom 30. August 2021 sei aufzuheben, es sei ein neues Urteil zu fällen und der Gesuchsteller vollumfänglich freizusprechen. Eventualiter sei die Sache zur erneuten Behandlung und Beurteilung zurückzuweisen. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: