2. Auf Berufung des Gesuchstellers und Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft stellte das Obergericht mit Urteil vom 30. August 2021 das Verfahren in Bezug auf den Vorwurf der Tätlichkeiten für den angeklagten Zeitraum bis 14. Februar 2017 ein und sprach ihn vom Vorwurf der mehrfachen Nötigung frei. Es verurteilte ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfachen Entziehens von Minderjährigen, mehrfacher Tätlichkeiten während der Ehe sowie Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren sowie einer Busse von Fr. 2'800.00 und bestätigte im Übrigen das erstinstanzliche Urteil weitgehend.