1. Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den Gesuchsteller mit Urteil vom 13. Februar 2020 von den Vorwürfen des mehrfachen Entziehens von Minderjährigen sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen frei, verurteilte ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Nötigung und mehrfacher Tätlichkeiten während der Ehe [mit B.] zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie einer Busse von Fr. 800.00, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystems (SIS) für 10 Jahre des Landes und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände, die Zivilklage sowie die Freigabe der Sicherheitsleistung.