Der Beschuldigte wird vorliegend wegen (versuchter) qualifizierter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren verurteilt. Eine Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe (zu deren Begriff vgl. BGE 139 I 16 E. 2.1; BGE 139 I 145 E. 2.1; je mit Hinweisen) begründet für sich bereits ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_959/2021 vom 9. November - 19 -