82 f.), weshalb davon auszugehen ist, dass dies auch im Falle des Sohnes kein Problem sein wird. Insgesamt ist nicht von einer unzumutbaren Härte auszugehen, zumal die Dauer der Landesverweisung zeitlich beschränkt ist (siehe unten). Die Landesverweisung bedeutet für den Beschuldigten zweifellos eine gewisse Härte. Diese geht aber nicht über das Mass hinaus, das der Verfassungs- und Gesetzgeber mit der Einführung der obligatorischen Landesverweisung in Kauf nahm oder sogar wollte (Urteil des Bundesgerichts 6B_1508/2021 vom 5. Dezember 2022 E. 3.4.2).