Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 und 12). Zu beachten ist auch, dass die versuchte Brandstiftung unter der Wohnung seiner Ehefrau und dem Sohn in ihrer Begehungsweise hinsichtlich des Familienbezugs und Kindeswohls ein schlechtes Licht auf den Beschuldigten wirft, hat dieser mit der gezielten Brandlegung doch wissentlich auch Leib und Leben seines Sohnes sowie seiner dort lebenden Ehefrau in Gefahr gebracht. Dennoch ist anzunehmen, dass eine Landesverweisung sowohl für den Beschuldigten als auch seinen Sohn - 18 -