Seine Integration erweist sich damit in beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht als unterdurchschnittlich. Weiter weist der Beschuldigte zwar keine Vorstrafen auf, jedoch kam es in der Vergangenheit aufgrund von Konflikten mit seiner Ehefrau wiederholt zu Polizeieinsätzen (vorinstanzliches Protokoll S. 26, act. 77; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.). Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte im Kongo geboren und hat seine prägende Jugend- und Adoleszenzphase sowie den grössten Teil seines bisherigen Lebens im Kongo bzw. in Südafrika verbracht. In die Schweiz ist er erst vor knapp vier Jahren und somit im Erwachsenenalter migriert, - 17 -