Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16), ein darüberhinausgehender Freundes- oder Bekanntenkreis des Beschuldigten ist indes nicht ersichtlich. Der Beschuldigte spricht Französisch, Englisch und diverse afrikanische Sprachen und ein wenig Deutsch (vorinstanzliches Protokoll S. 39, act. 90; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Er besuchte in der Vergangenheit zwei Deutschkurse, wobei er einen davon vor seiner Einreise in die Schweiz in Johannesburg absolvierte (MIKA-Akten act. 151 und 159). Der Beschuldigte arbeitete (vorwiegend bei der J.AG.; MIKA-Akten act. 144 ff.; UA act. 11) als Temporärmitarbeiter (UA act. 11).