Wo er sich seither aufhält und was bzw. ob er arbeitet, konnte sie hingegen nicht beantworten. Im Übrigen wusste die Ehefrau auch nicht, wie der Beschuldigte – nachdem seine Rufnummer nicht mehr in Betrieb ist – erreicht werden kann. Er habe sie aber am Donnerstag vor der Berufungsverhandlung noch besucht. Dabei habe er bei ihr zu Hause mit dem Sohn gespielt und sie hätten gemeinsam etwas gegessen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2 ff. und 11). Es ist unter diesen Umständen – nebst dem sporadischen Kontakt zu seiner Ehefrau und dem Sohn – von einem nur sehr schwach ausgeprägten Beziehungsnetzt des Beschuldigten auszugehen.