Am 20. März 2020 wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung B (Familiennachzug mit Erwerbstätigkeit) ausgestellt (MIKA-Akten act. 87 ff.). Am 1. August 2020 hat er sich aufgrund von Konflikten freiwillig von seiner Ehefrau getrennt (MIKA-Akten act. 106 und 121). Seither wohnte er an verschiedenen Orten, wobei er teilweise auch obdachlos war. Wo er sich aktuell aufhält bzw. wo er wohnt, ist nicht bekannt (UA act. 157; vorinstanzliches Protokoll S. 19 und 30, act. 70 und 81; MIKA-Akten act. 121; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2 ff., 8, 10). Mit Entscheid vom 6. Mai 2021 wurde aufgrund familiärer Konflikte eine Beistandschaft nach Art. 308 ZGB für den gemeinsamen Sohn E. errichtet, um die