Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). In Südafrika lernte der Beschuldigte im Jahr 2016 die deutsche Staatsangehörige B. kennen (vorinstanzliches Protokoll S. 31 f., act. 82 f.), mit der er seit dem 21. Februar 2020 nach Schweizer Recht verheiratet ist (MIKA-Akten act. 82). Bereits zuvor, am tt. mm.2018, ist der gemeinsame Sohn E. geboren worden. Zwecks Ehevorbereitung reiste er am 14. Juli 2019 ein erstes Mal in die Schweiz ein, nachdem er am 27. Juni 2019 eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung erhalten hatte (MIKA- Akten act. 64 ff.). Am 20. März 2020 wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung B (Familiennachzug mit Erwerbstätigkeit) ausgestellt (MIKA-Akten act.