Vorliegend ist es einzig dem Glück zu verdanken, dass der im Holzdepot beim Eingang des besagten Hauses gelegte Brand rein zufällig entdeckt wurde und dank des sofortigen Einschreitens gelöscht werden konnte und mithin nur dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde. Insgesamt rechtfertigt es sich, dem Umstand, dass es bei einem blossen Versuch geblieben ist, im Umfang von 1 ½ Jahren verschuldensmindernd Rechnung zu tragen, sodass für die versuchte qualifizierte Brandstiftung auf eine angemessene Strafe von 3 ½ Jahren zu erkennen ist.