Mittel den Kontakt zu seinem Sohn, um den es beim Streit zwischen ihm und seiner Ehefrau vor dem Vorfall ging und wohl der Auslöser für seine Tat war, konstruktiv auszugestalten. Es wäre für ihn somit ein Leichtes gewesen, Leib und Leben der Anwohner zu respektieren; umso schwerer ist seine Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden zu gewichten (BGE 117 IV 112 E. 1; BGE 127 IV 101 E. 2a; Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2023 E. 2.4.1).