Die eigentlichen Beweggründe des nicht geständigen Beschuldigten sind nicht bekannt. Als Tatmotiv hinter diesem Verhalten dürfte am ehesten Wut und Frust hinsichtlich der Besuchskontakte zu seinem Sohn sein, die seit längerer Zeit – und insbesondere auch kurz vor dem Vorfall – Anlass zu Problemen gegeben haben. Es handelt sich dabei um ein äusserst verwerfliches Motiv und um eine überaus egoistische Einstellung, zumal er mit dem Feuer unter der Wohnung seiner Frau und seines Sohnes nicht nur die Gefährdung deren Leib und Leben, sondern auch aller übrigen Anwohner der X-Gasse in Kauf nahm. Seine Entscheidungsfreiheit war gross und er hätte es in der Hand gehabt, über die vorhandenen legalen