Er habe in der Nacht vom 30. Januar 2021 auf den 31. Januar 2021 gearbeitet (UA act. 144), was indes seitens der Arbeitgeberin nicht bestätigt wurde (UA act. 151). Erst auf Vorhalt, dass seine Arbeitgeberin dies nicht bestätigt hätte, änderte er seine Aussage und meinte anlässlich der Festnahmeeröffnung vom 1. März 2021, nicht mehr zu wissen, ob er tatsächlich gearbeitet habe. Auf Vorhalt seines Antennenstandortes um 03:40 Uhr an der Y-Strasse in Q., rund eineinhalb Stunden nach dem Brand, erwog er die Möglichkeit, zur Tatzeit spazieren gewesen zu sein oder vielleicht etwas gesucht zu haben (UA act.