Das besagte Holzstück weist DNA-Spuren des Beschuldigten auf (UA act. 139). Bei seiner im Rahmen der Strafuntersuchung und im gerichtlichen Verfahren gemachten Aussage, dass er mit Tannzapfen sowie mit eben genau diesem Holzstück zusammen mit seinem Sohn gespielt habe, als er eine Woche lang (vor der Tatzeit) im Holzdepot – jeweils auf seiner Jacke am Boden liegend – geschlafen habe bzw. er sei an jenem Tag mit seinem Sohn dort gewesen und habe den ganzen Tag dort verbracht, weshalb es normal sei, dass er dort Holz berührt habe (UA act. 155 f.; vorinstanzliches Protokoll S. 24 f, act. 75 f.), handelt es sich um eine offensichtliche Schutzbehauptung.