Uhr und 02:20 Uhr vorsätzlich ein Holzdepot vor dem Haus bzw. unter dem Holzbalkon seiner an der X-Gasse in Q. getrenntlebenden Ehefrau B. in Brand gesetzt haben soll. Ein Holzstapel und die Holzfassade hätten bereits Feuer gefangen, als ein Nachbar den Rauchgeruch sowie ein Knistern wahrgenommen habe, sich zur Liegenschaft X-Gasse begeben und den Brand entdeckt habe. Er habe das Feuer mit Hilfe von weiteren Personen mit Wasser vor dem Eintreffen der Feuerwehr löschen können, wodurch ein Grossbrand und eine konkrete und unmittelbare Lebensgefahr für die oberhalb des Feuers anwesenden Bewohnerinnen nur dank glücklichen Umständen habe verhindert werden können.