3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Oktober 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Damit einhergehend sei von einer Landesverweisung abzusehen und ihm eine Genugtuung von Fr. 2'000.00 für die unrechtmässig ausgestandene Untersuchungshaft auszurichten. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 21. August 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: