Gegenstand Versuchte qualifizierte Brandstiftung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Oberstaatsanwaltschaft erhob am 28. Februar 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB. 1.2. Am 13. Mai 2022 erhob die Oberstaatsanwaltschaft Zusatzanklage wegen versuchter Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Ab. 1 StGB, eventualiter wegen Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 2 lit. a StGB. 2. Mit Urteil vom 11. August 2022 erkannte das Bezirksgericht Zofingen: