Die Freundin des Beschuldigten und Mutter des gemeinsamen Jungen ist Schweizerin mit Wurzeln aus R.. Sie hat keinen Bezug zu Portugal. Es wäre ihr nicht ohne weiteres möglich bzw. zumutbar, das Familienleben mit dem gemeinsamen Jungen in Portugal zu pflegen. Allerdings hat der Beschuldigte die Katalogtat bereits am 18. September 2019 begangen, wenn auch die Anklageerhebung u.a. auch aufgrund seiner weiteren deliktischen Tätigkeit erst am 27. Oktober 2021 erfolgt ist. Mithin haben sich der Beschuldigte sowie seine Freundin in einem Zeitpunkt für ein Kind - 15 -