Der Beschuldigte hat die obligatorischen Schulen in der Schweiz besucht und zwei Lehren angefangen, jedoch keine abgeschlossen (Protokoll, S. 7). Er war teilweise arbeitslos (bspw. vom 19. November 2018 bis 21. September 2019, vgl. UA act. 9, 11), teilweise hat er gearbeitet (Protokoll, S. 7). Seit dem 12. Juli 2023 arbeitet er bei der C. AG. Es bestehe Aussicht auf eine unbefristete Anstellung, wofür er aber den - 13 -