3.2. Der 22-jährige Beschuldigte wurde in Portugal geboren und kam bereits am 30. Juni 2003 (MIKA act. 1) im Alter von zwei Jahren in die Schweiz. Mithin lebt er seit mehr als 20 Jahren in der Schweiz. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung. Er ist Vater eines am 5. Mai 2022 geborenen Jungen, mit dem sowie der Kindsmutter er zusammenlebt. Sie verfügen über das gemeinsame Sorgerecht (Protokoll, S. 4). Es liegt eine nahe, echte und tatsächlich gelebte familiäre Beziehung vor.