Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger von Portugal. Er wird wegen Diebstahls in Verbindung mit Hausfriedensbruch gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB verurteilt, womit eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung vorliegt. Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahren aus der Schweiz zu verweisen.