Bereits mit Blick auf den regelmässigen und langen Konsum von Cannabis während rund acht Monaten und davon während rund fünf Monaten zusätzlich von weiteren Drogen, darunter harte Drogen wie Kokain, erweist sich die ausgesprochene Busse von Fr. 500.00 als sehr mild. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass Täter, die lediglich (einmalig) eine geringfügige Menge Cannabis konsumieren, auch im ordentlichen Verfahren mit einer Ordnungsbusse von jeweils Fr. 100.00 bestraft werden können (Art. 1 OBG i.V.m. Art. 14 OBG und Ziff. 8001 Anhang 2 OBV).