Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – aufgrund der Harmonisierung der Strafrahmen mit Inkrafttreten per 1. Juli 2023 wird die falsche Anschuldigung neu «nur» noch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe abstrakt bedroht, was sich für den Beschuldigten als milder erweist (sog. «lex mitior», siehe Art. 2 Abs. 2 StGB) – und der davon erfassten Erscheinungsformen falscher Anschuldigungen von einem noch leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 90 Tagessätzen auszugehen. -8-