Er wusste vielmehr ganz genau, dass aufgrund seines Verhaltens ein Strafverfahren mit nicht unerheblichen Strafen drohen kann. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, von falscher Anschuldigung abzusehen, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und somit auch sein Verschulden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3 mit Hinweisen).