19a BetmG und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 300.00 und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 11. November 2019 wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse verurteilt. Es handelt sich dabei angesichts der nicht sehr hohen Anzahl Tagessätze um bedingte Geldstrafen im Bereich der leichten -4-