Sie verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 31. März 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 11. November 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 500.00. Sie verwies den Beschuldigten für 5 Jahre des Landes und entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Zivilklagen.