BetmG [Tatzeitraum vom 18. Oktober 2018 bis 25. April 2019] ein, sprach den Beschuldigten von den Vorwürfen der Geldwäscherei sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte frei und im Übrigen gemäss Anklage schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 31. März 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 11. November 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 500.00.