jedoch den Normalfall dar. Auch ist zu berücksichtigen, dass die seither vergangene Zeit noch nicht sehr lang ist und der Beschuldigte unter dem Druck des hängigen Verfahrens gestanden hat. Es wird sich zuerst noch weisen müssen, ob sich der Beschuldigte dauerhaft und auch dann bewährt, wenn er erneut in eine berufliche oder persönliche Krise geraten sollte. - 33 -