die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen Mitfahrt in einem entwendeten Fahrzeug zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00. Die bedingt ausgesprochene Geldstrafe wurde sodann wegen Nichtgewährung mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. März 2020, zu welchem vorliegend eine Zusatzstrafe auszusprechen ist, widerrufen.