Der Beschuldigte ist teilweise einschlägig vorbestraft, was sich mit Blick auf seine Legalprognose ungünstig auswirkt. Er wurde mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargaus vom 10. März 2016 wegen mehrfachen Raubs sowie mehrfacher, teilweiser versuchter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem bedingten Freiheitsentzug von 70 Tagen, Probezeit 1 Jahr, und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt. Mit Strafbefehl vom 14. Dezember 2017 verurteilte ihn - 32 -