Der ledige und kinderlose Beschuldigte arbeitet aktuell als temporär Angestellter auf Abruf und erzielt damit ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 4'800.00 (Protokoll, S. 26). Die Wohnungskosten teilt er zusammen mit seiner Mutter und seinem Bruder, mit welchen er gemeinsam wohnt (Protokoll, S. 26). Unterhaltspflichten hat er keine. Ausgehend von einem massgeblichen monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'800.00 und einem Pauschalabzug von 20% für Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufsauslagen resultiert damit ein Tagessatz in Höhe von gerundet Fr. 130.00.