abgeschlossene Lehre noch über eine Festanstellung. Seit August 2023 ist er (wieder, vgl. act. 373) als Temporärmitarbeiter auf Abruf angestellt, womit er ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 4'800.00 erzielt (Protokoll, S. 26). Zuvor war er arbeitslos und erhielt zwischen Fr. 500.00 und Fr. 550.00 vom Sozialamt, wovon Fr. 300.00 für Wohnkosten direkt an seinen Vater ausbezahlt wurden (act. 10, 16). Zudem hat er nach eigenen Angaben Schulden in der Höhe von Fr. 20'000.00 (Protokoll, S. 23).