So wurde er mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 10. März 2016 wegen mehrfachen Raubs und mehrfacher, z.T. versuchter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem bedingten Freiheitsentzug von 70 Tagen, Probezeit 1 Jahr, und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt. Mit Strafbefehl vom 14. Dezember 2017 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen Mitfahrt in einem entwendeten Fahrzeug zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00. Diese sind straferhöhend zu berücksichtigen, hat der Beschuldigte daraus doch keine Lehren gezogen (BGE 136 IV 1 E. 2.6.2).