Der Beschuldigte wies im Tatzeitpunkt zwei teilweise einschlägige Vorstrafen auf. So wurde er mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 10. März 2016 wegen mehrfachen Raubs und mehrfacher, z.T. versuchter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem bedingten Freiheitsentzug von 70 Tagen, Probezeit 1 Jahr, und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt.