Die Beweggründe des Beschuldigten für sein Handeln bleiben zum Teil im Dunkeln, sind aber wohl am ehesten auf seine Verzweiflung sowie auf seine im Hinblick auf seine Beziehung mit A._____ subjektiv empfundene Enttäuschung, die sich sodann in einem aggressiven Verhalten niedergeschlagen hat, zurückzuführen. Hinzu kommt, dass er offensichtlich nicht akzeptieren wollte, dass A._____ sich von ihm trennen wollte (vgl. act. 111). Es handelt sich dabei um eine überaus egoistische Einstellung, zumal A._____ ihm immer wieder Chancen gegeben hat, sich zu ändern, was er offenbar nicht tat (siehe act.