Der Beschuldigte hat A._____ am 23. Dezember 2019 in seiner Wohnung eingeschlossen. Zuvor hat er sie mit Fäusten gegen den Bauch und Kopf geschlagen und mit dem Fuss gegen die Oberschenkel und den Oberkörper getreten. Darüber hinaus hat er ihr gedroht sie umzubringen, wobei er seine Todesdrohung mit einem Messer unterstrich, welches er vor - 27 -