Mit Strafbefehl vom 14. Dezember 2017 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen Mitfahrt in einem entwendeten Fahrzeug zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00. Die weitere im Strafregisterauszug eingetragene Strafe betrifft den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. März 2020. Dieser wurde jedoch erst nach den vorliegenden zu beurteilenden Delikten ausgesprochen, wobei er dabei für Delikte bestraft wurde, welche er vor den vorliegenden zu beurteilenden Straftaten begangen hat.