5.5. Nach dem Gesagten ist für das Obergericht bei einer aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung zweifellos erstellt, dass der Beschuldigte am 26. Februar 2020 A._____ laut und aggressiv mehrmals aufgefordert hat, in das Auto zu steigen, wobei sie aus Angst vor ihm, insbesondere, dass er sie zusammenschlagen werde, eingestiegen ist. Der Beschuldigte hat sie darüber hinaus als «Schlampe» bezeichnete sowie zu ihr gesagt hat, dass er sie umbringen werde, sie an den Haaren gezogen und sie mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen sowie ihr Mobiltelefon entwendet.