Dies passt zum gewonnen allgemeinen Eindruck des Verhaltens des Beschuldigten gegenüber A._____ (siehe z.B. die massiv aggressiven WhatsApp-Nachrichten des Beschuldigten ein paar Wochen zuvor, act. 154 ff.). Der Beschuldigte führte sodann auch selbst aus, dass er ihr gegenüber oft Drohungen ausgesprochen habe, wobei ihm die Wörter einfach herausgerutscht seien, wenn er enttäuscht gewesen sei (act. 111), was die Darstellungen, wie sie A._____ schilderte, umso glaubhafter erscheinen lässt.